Wir verfügen über zwei eigene Teichanlagen eine für die Ausbildung und eine weitere die ausschließlich für Prüfungen verwendet wird.
Teichordnung
Es darf im Zeitraum vom 16.07. bis 31.10. an folgenden Tagen mit den Hunden an dem 1. Teich gearbeitet werden:
Von Dienstag bis Samstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
Der Schusswaffengebrauch ist nur gestattet am:
Dienstag, Freitag und Samstag
Außerhalb des Teichgeländes sind die Hunde grundsätzlich an der Leine zu führen und ein jegliches Laufenlassen, sowie Arbeiten mit dem Hund ist untersagt.
Beim Schießen auf sind grundsätzlich nur Stahlschrote zu verwenden.
Die Einhaltung der Vereinbarung zwischen den Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und den Mitgliedsvereinen des JGHV müssen sichergestellt sein ( u. a. ist ein Ausbildungs- u. Prüfungsbuch ordnungsgemäß zu führen).
Bei Zuwiederhandlungen werden die betroffenen Mitglieder aus dem Verein ausgeschlossen.
Für Nichtmitglieder ist das Arbeiten mit den Hunden nur mit Genehmigung des Vorstands möglich.
Der Vorstand